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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AHStG §26;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0108 93/12/0109Rechtssatz
Im Zulassungsverfahren zur mündlichen Prüfung (hier: zum mündlichen Prüfungsteil einer Teilprüfung der zweiten Diplomprüfung des Diplomstudiums für Rechtswissenschaften) kommt eine inhaltliche Überprüfung der schriftlichen Arbeiten schon im Hinblick auf § 26 AHSchStG nicht in Betracht, woraus weiter folgt, daß die diesbezüglichen Akten nicht Bestandteil des Zulassungsverfahrens sind (Hinweis E 19.4.1995, 93/12/0264).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120038.X02Im RIS seit
03.04.2001