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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AHStG §24;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 93/12/0265 E 17. Mai 1995Rechtssatz
Die Rechtmäßigkeitskontrolle bei Prüfungen nach dem AHSchStG, deren Ergebnis auch im Hinblick auf den Charakter als Werturteil des fachkundigen Prüfers überhaupt nur begrenzt nachvollziehbar ist, hat sich demnach auf die Beobachtung der wesentlichen Verfahrensrichtigkeit zu beschränken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993120264.X02Im RIS seit
11.07.2001