Entscheidungen zu § 18 HStG 1995

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/10 98/19/0203

Der Beschwerdeführer verfügte über einen gewöhnlichen Sichtvermerk mit Geltungsdauer vom 28. Februar 1997 bis 1. Juli 1997. Er beantragte am 12. Juni 1997 die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Als Aufenthaltszweck gab der Beschwerdeführer "Schulausbildung", als Ausbildungsstätte "Wiener Internationale Hochschulkurse" an. Demgegenüber wurde der zunächst (ebenfalls) geltend gemachte Zweck der "Familiengemeinschaft mit Österreichern" im Wege einer "amtlichen Be... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 10.09.1999

RS Vwgh 1999/9/10 98/19/0203

Index: 41/02 Passrecht Fremdenrecht72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §18;Aufenthaltszwecke und Form der Aufenthaltsbewilligung 1995 §1 Abs1 Z5;UniStG 1997 §23;UniStG 1997 §78;
Rechtssatz: Bei der Beurteilung der Frage, ob eine angestrebte Ausbildung ein "Studium" im Sinne des § 1 Abs 1 Z 5 der Verordnung über die Aufenthaltszwecke und die Form der Aufenthaltsbewilligung, BGBl Nr 1995/395, darstellt, ist auf... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 10.09.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/3/24 96/12/0339

Die Beschwerdeführerin meldete sich mit 10. August 1995 zu dem am 15. September 1995 beginnenden viersemestrigen Universitätslehrgang "Technik und Recht im Liegenschaftsmanagement" an. Sie benützte hiefür das dafür vorgesehene Formblatt, das von ihr (sie ist Geschäftsführerin einer Grundstücksverwertungsgesellschaft) firmenmäßig gezeichnet wurde. Hinsichtlich der Zahlungsmodalität brachte sie am Formblatt durch Ankreuzen zum Ausdruck, daß für sie der allgemeine Lehrgangsbeitrag gelte ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.03.1999

RS Vwgh 1999/3/24 96/12/0339

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren72/01 Hochschulorganisation72/02 Studienrecht allgemein72/16 Sonstiges Hochschulrecht
Norm: AHStG §18;EGVG Art2 Abs2 C Z33;HochschultaxenG 1972 §5;UOG 1975 §2 Abs2;
Rechtssatz: Die Durchführung von Hochschullehrgängen ist nicht dem Bereich der eigenen Rechtspersönlichkeit der im § 2 Abs 2 UOG genannten Universitäten bzw Universitätseinrichtungen zuzuordnen. Aus den grundsätzlichen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.03.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1996/3/21 93/15/0201

Der Beschwerdeführer schloß im Jahr 1984 seine Ausbildung an einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt, Fachrichtung Elektronik, mit Matura ab und ist seither als Bankangestellter tätig. Im Streitjahr erzielte er als solcher neben Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Vermietung und Verpachtung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem in der Zeit von März 1990 bis Juli 1992 veranstalteten fünfsemestrigen Universitä... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.1996

RS Vwgh 1996/3/21 93/15/0201

Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §18;EStG 1988 §16 Abs1;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Universitätslehrgänge dienen in der Regel der Berufsausbildung. Sie unterscheiden sich von anderen Universitätsstudien dadurch, daß sie vorwiegend praktische Kenntnisse vermitteln sollen. Da zu ihnen auch Praktiker, die die sonstigen Voraussetzungen für ein Studium ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.1996

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