Auf Grund der Beschwerde, des angefochtenen Bescheides und weiterer von der Beschwerdeführerin vorgelegter Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von folgendem Sachverhalt aus: Die Beschwerdeführerin erwarb 1954 das Doktorat der Philosophie (Dissertationsfach Germanistik, Zweitfach Psychologie) und 1972 das Magisterium der Philosophie (Lehramtsprüfung in Deutsch und in Philosophischem Einführungsunterricht mit Diplomarbeit in "reiner Philosophie"; Zusatz-Lehramtsprüfung in Päd... mehr lesen...
Index: 72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung
Norm: KHStG 1983 §16 Abs1;KHStG 1983 §16 Abs2;KHStG 1983 §3 Z2;KHStG 1983 §31 Abs2;KHStG 1983 §45 Abs1;
Rechtssatz: Die Anrechnung der in einem anderen Studium abgelegten Prüfung kommt für den Teilnehmer eines Wahlfaches in einem Studium nach dem KHStG nur dann in Betracht, wenn dieser Gegenstand seinem Inhalt nach mit dem jeweils betriebenen Studium ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer studierte seit dem Wintersemester 1980/81 an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst in Graz. Dort erwarb er am 17. Juni 1985 die staatliche Lehrbefähigung für das Fach Gitarre und legte am 25. Mai 1988 die Diplomprüfung aus dem Hauptfach Gitarre ab. Am 2. Juli 1988 wurde ihm der akademische Grad eines Magister artium verliehen. Am 1. Juli 1988 legte er die zweite Diplomprüfung der Studienrichtung "Instrumental-(Gesangs-)Pädagogik" ab. Daneben studierte er... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein72/12 Studien an den Hochschulen künstlerischer Richtung
Norm: AHStG §1 Abs2;AHStG §13 Abs1;KHStG 1983 §16 Abs1;KHStG 1983 §3;
Rechtssatz: Zur Gleichwertigkeit mit STUDIEN NACH DEM AHSchStG ist zu beachten, daß sich aus den Grundsätzen und Zielen des AHSchStG (vgl insbesonders § 1 Abs 2 AHSchStG) ergibt, daß in diesen Studien die WISSENSCHAFTLICHE BERUFSVORBILDUNG bei weitem im V... mehr lesen...