Der Beschwerdeführer begann nach seinen Angaben und den vorgelegten Unterlagen sein Studium, und zwar zunächst der Rechtswissenschaften an der Universität Wien im Wintersemester (WS) 1990/91. Er hatte auf Grund seines Reifeprüfungszeugnisses in Verbindung mit seiner Studienwahl nach § 3 Abs. 1 der Universitätsberechtigungsverordnung - UBVO 1988, BGBl. Nr. 510, eine Zusatzprüfung zur Reifeprüfung aus Latein abzulegen. Diese Prüfung aus Latein legte der Beschwerdeführer im Jun... mehr lesen...
Index: 72/02 Studienrecht allgemein
Norm: AHStG §14 Abs3b;AHStG §14 Abs4;UniStG 1997 §59 Abs1;
Rechtssatz: Der Studierende legte die Ergänzungsprüfung aus Latein für sein (damals an der Universität Wien betriebenes) Studium der Rechtswissenschaften unter der Geltung des AHStG ab. Der Studierende strebt im Ergebnis die Anerkennung dieser im Sommersemester 1991 abgelegten Prüfung nach dem UniStG für sein bereits unt... mehr lesen...
Index: 70/02 Schulorganisation71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen72/02 Studienrecht allgemein72/04 Studienrichtung Rechtswissenschaft
Norm: AHStG §14 Abs3b;AHStG §14 Abs4;RwStudG 1978;UBV §7;UBV;
Rechtssatz: Die Ergänzungsprüfung aus Latein war in Bezug auf das Studium der Rechtswissenschaften keine studienrechtliche Ergänzungsprüfung, weil sie nur in der UBV 1988, nicht aber im (damals geltenden) Bundesgese... mehr lesen...