RS Vwgh 2001/5/2 2000/12/0174

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.05.2001
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Index

70/02 Schulorganisation
71 Land- und forstwirtschaftliche Schulen
72/02 Studienrecht allgemein
72/04 Studienrichtung Rechtswissenschaft

Norm

AHStG §14 Abs3b;
AHStG §14 Abs4;
RwStudG 1978;
UBV §7;
UBV;

Rechtssatz

Die Ergänzungsprüfung aus Latein war in Bezug auf das Studium der Rechtswissenschaften keine studienrechtliche Ergänzungsprüfung, weil sie nur in der UBV 1988, nicht aber im (damals geltenden) Bundesgesetz über das Studium der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, vorgesehen war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2000120174.X02

Im RIS seit

13.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

31.12.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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