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70/02 SchulorganisationNorm
AHStG §14 Abs3b;Rechtssatz
Die Ergänzungsprüfung aus Latein war in Bezug auf das Studium der Rechtswissenschaften keine studienrechtliche Ergänzungsprüfung, weil sie nur in der UBV 1988, nicht aber im (damals geltenden) Bundesgesetz über das Studium der Rechtswissenschaften, BGBl. Nr. 140/1978, vorgesehen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:2000120174.X02Im RIS seit
13.07.2001Zuletzt aktualisiert am
31.12.2008