Gegenstand des Beschwerdefalles ist der Versuch der Erschließung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke mit Hilfe der Bestimmungen des Kärntner Güter- und Seilwege-Landesgesetzes 1969 (im folgenden: GSLG 1969). Das betroffene Gebiet erstreckt sich hangaufwärts von Norden nach Süden entlang des sogenannten L.-Grabens, zu dem es eine Querneigung derart aufweist, daß der diesem Graben nähergelegene westliche Teil der betroffenen Grundstücke tiefer als ihr östlicher Teil gelegen ist. ... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §1 Abs2 Z2;GSGG §11 Abs1;GSGG §5 Abs2;GSLG Krnt 1969 §1 Abs2 Z2;GSLG Krnt 1969 §10 Abs1;GSLG Krnt 1969 §14 Abs1;
Rechtssatz: Aus der im Bringungsrecht eingeräumten Berechtigung einer Bringungsgemeinschaft zur Benützung einer bestehenden Bringungsanlage erwächst der Bringungsgemeinschaft der Anspruch gegen den Eigentümer der ... mehr lesen...
Index: L66206 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Steiermark80/06 Bodenreform
Norm: GSGG §5 Abs2;GSLG Stmk §10;GSLG Stmk §16 Abs2;
Rechtssatz: Ausführungen zur Festsetzung des Aufwandsbeitrages des Bringungsberechtigten gem § 10 und § 16 Abs 2 Stmk GSLG, aus der ihm eingeräumten Mitbenützung des Hauptweges der Bringungsanlage einer forstlichen Bringungsgenossenschaft (Ermittlung der Vorteilsfläche und des Auf... mehr lesen...
Index: L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten80/02 Forstrecht80/06 Bodenreform
Norm: ForstG 1975 §68 Abs4;GSGG §11 Abs2 impl;GSGG §2 Abs1 impl;GSGG §5 Abs2 impl;GSLG Krnt 1969 §10;GSLG Krnt 1969 §14 Abs2;GSLG Krnt 1969 §16 Abs3;GSLG Krnt 1969 §2 Abs1;
Rechtssatz: Im Falle der Einbeziehung von Mitgliedern in eine bestehende Bringungsgemeinschaft (§ 14 Abs 2 Krnt GSLG) wird den neuen Mitgliedern nic... mehr lesen...