Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer für schuldig erkannt, er sei am 11. März 2004 um 20.40 Uhr in Kitzbühel, öffentlicher Parkplatz Hauptbahnhof, gegenüber den Taxistandplätzen als Lenker eines nach dem Kennzeichen bestimmten Taxifahrzeugs im Fahrdienst tätig gewesen, obwohl er keinen Ausweis nach dem Muster der Anlage 1 der Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr besäße. Er habe dadurch § 4 Abs 1 in Verbindung mit § ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;AZG §16;BetriebsO 1994 §2;BetriebsO 1994 §25 Abs1;BetriebsO 1994 §4 Abs1;GelVerkG §15 Abs1 Z6 idF 2002/I/032;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Soweit der Berufungsbescheid feststellt, dass der Beschuldigte sich in der Nähe eines auf einem öffentlichen Parkp... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §16;BetriebsO 1994 §2;BetriebsO 1994 §25 Abs1;BetriebsO 1994 §4 Abs1;GelVerkG §15 Abs1 Z6 idF 2002/I/032;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Soweit der Bescheid feststellt, dass der Täter sich in der Nähe eines auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellten Kraftfahrzeuges aufgehalten und die Fahrzeugs... mehr lesen...