Entscheidungsgründe: Die Streitteile haben einander am 26. April 1969 geehelicht. Aus ihrer Verbindung sind Walter, geboren am 4. Dezember 1968, Priska, geboren am 5. September 1971, und Nicole, geboren am 18. Dezember 1976, hervorgegangen. Die Beklagte brachte den am 12. Juli 1967 unehelich geborenen Michael in die Ehe, dem der Kläger seinen Namen gab. Der Kläger begehrt die Scheidung der Ehe aus dem (alleinigen) Verschulden der Beklagten. Die Beklagte beantragt Klageabweisung, i... mehr lesen...
Norm: BGB §1360dEheG §43
Rechtssatz: Hat der Beklagte keinen ausreichenden und regelmäßigen Unterhalt geleistet, so stellt dies eine schuldhafte Eheverfehlung dar. Entscheidungstexte 6 Ob 688/76 Entscheidungstext OGH 17.12.1976 6 Ob 688/76 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:... mehr lesen...
Norm: dEheG 1946 §43EheG §49 A1g
Rechtssatz: Es stellt einen Verstoß gegen die Treuepflicht dar, wenn ein Ehegatte intime Vorgänge des Ehelebens und der Sexualsphäre - in welcher Absicht immer - dritten Personen mitteilt, soferne er zu diesen Personen nicht in einem ganz besonderen Vertrauensverhältnis steht (hier: zu § 43 dEheG 1946). Entscheidungstexte 6 Ob 252/69 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: EheG §43
Rechtssatz: Die Todeserklärung eines Ehegatten und die Rechtsfolge des § 38 EheG - Auflösung der ersten Ehe - stehen der Bestrafung wegen Doppelehe nicht entgegen. Veröff: NJW 1953,591 = JR 1953,266 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1953:RS0103313 Dokumentnummer JJR_19530115_AUSL000_003STR00362_5200000_001 mehr lesen...
Das Vormundschaftsgericht der mj. V. E. B., die am 15. Jänner 1949 außer der Ehe geboren ist, stellte auf Antrag der niederösterreichischen Landesberufsvormundschaft im Sinne des § 31 PersStG. fest, daß das erwähnte Kind durch die am 22. Februar 1949 geschlossene Ehe der Kindeseltern I. N. und T. N., geb. B., die Rechtsstellung eines ehelichen Kindes erlangt hat, und ordnete die Beischreibung am Rande des Geburtseintrages an. Infolge Rekurses des Amtes der Niederösterreichischen Lande... mehr lesen...
Norm: ABGB §155EheG §43EheG §104
Rechtssatz: Kinder, die von der Ehegattin eines für tot Erklärten mehr als 302 Tage nach dem Tage geboren sind, der in der Todeserklärung als vermutlicher Todestag des Ehemannes festgestellt ist, gelten als unehelich, auch wenn die Mutter sich nicht wieder verehelicht hat. Entscheidungstexte 3 Ob 190/49 Entscheidungstext OGH 15.06.1949 3 Ob 190/... mehr lesen...
Die Untergerichte wiesen das Klagebegehren der Staatsanwaltschaft, die zwischen L. und F. J. M. geschlossene Ehe gemäß § 24 EheG. für nichtig zu erklären, ab. A. K. und F. J. Ch. schlossen am 20. Juli 1940 vor dem Standesamt die Ehe. Mit Erkenntnis des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 11. Februar 1947 wurde auf Antrag der F. J. K. nach amtlicher Untersuchung als bewiesen erkannt, daß A. K. am 5. Mai 1945 gefallen ist. Am 8. März 1947 schlossen L. M. und F. J. K., geboren... mehr lesen...
Norm: EheG §43EheG §104TEG §10
Rechtssatz: Unter "Todeserklärung" im Sinne der §§ 43 und 104 EheG ist auch die "Beweisführung des Todes" gemäß dem § 10 des Gesetz vom 16.02.1883, RGBl 1883/20 (TEG) (nunmehr § 21 TEG 1950) zu verstehen. Entscheidungstexte 3 Ob 143/49 Entscheidungstext OGH 25.05.1949 3 Ob 143/49 Veröff: SZ 22/81 = JBl 1949,455 ... mehr lesen...
Norm: EheG §43
Rechtssatz: Untersagung der Führung des Namens des geschiedenen Ehegatten ersten Ehe durch die Gattin nach ihrer Wiederverheiratung (mit Dispens). (Vor EheG). Entscheidungstexte 4 Ob 73/30 Entscheidungstext OGH 06.03.1930 4 Ob 73/30 Veröff: SZ 12/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0... mehr lesen...