Mit dem aus dem Spruch: ersichtlichen Straferkenntnis wurde dem Berufungswerber vorgeworfen, 1. er habe zumindest am 20.12.2000 und am 29.12.2000 im landwirtschaftlichen Betrieb von Frau Mag. M S in S, 120 kg Futtermittel-Vormischung "MB V", welche den antimikrobiellen Leistungsförderer A enthielt, in ca 3.200 kg Einstellferkelmischung eingemischt, obwohl er gewusst habe, dass der Betrieb kein zugelassener bzw registrierter Betrieb gewesen sei. Er habe damit Frau Mag. M S eine Verwaltungsüb... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Person kann hinsichtlich einer Übertretung nur als unmittelbarer Täter und nicht als mittelbarer Vorsatztäter nach § 7 VStG bestraft werden, sobald sie sämtliche Tatbestandsmerkmale dieser Übertretung verwirklicht hat. So wurde dem Berufungswerber zur Last gelegt, "Frau S. (seiner Lebensgefährtin) im Sinne des § 7 VStG eine Übertretung nach § 21 Abs 1 Z 10 FMG iVm § 22 Abs 3 Futtermittelverordnung ermöglicht zu haben, indem er den antimikrobiellen Leistungsförderer Avilamy... mehr lesen...