1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1982 schrieb die mitbeteiligte Oberösterreichische Gebietskrankenkasse dem beschwerdeführenden Verein für die in einer beigeschlossenen Beitragsnachrechnung namentlich angeführten Versicherten und bezeichneten Zeiträume allgemeine Beiträge in der Höhe von S 76.736,-- und Sonderbeiträge in der Höhe von S 35.205,30 zur Zahlung vor. Die beschwerdeführende Partei erhob Einspruch und machte geltend, daß sie hinsichtlich der allgemeinen Beiträge nur einen ... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §3 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/05 88/08/0239 4 (hier: Überstundenentgelte, Sonntagsdienstzulagen, Nachtdienstzulagen, Vertretungsdienstzulagen und Bereitschaftsdienstzulagen sowie Bereitschaftsdienstentgelte). Stammrechtssatz § 3 Abs 4 EFZG ist in Wahrheit dem Ausfallsprinzip verhaftet. Nur wegen... mehr lesen...
1. Am 9. September 1987 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Beitragsprüfung statt. Nach dem Endbericht des Prüfers seien unter anderem für die Berechnung des Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, regelmäßig (d.h. überwiegend im Rückrechnungszeitraum) geleistete Überstunden nicht herangezogen worden. Sie seien nach Ansicht des Prüfers mit dem Durchschnittsbetrag der letzten 13 Wochen bzw. 12 Monate in das Feiertagsentgelt e... mehr lesen...
Index: 66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: EFZG §3 Abs4;
Rechtssatz: § 3 Abs 4 EFZG ist in Wahrheit dem Ausfallsprinzip verhaftet. Nur wegen der Schwierigkeiten der fiktiven Ermittlung des Entgelts bei Leistungslöhnen zieht das Gesetz einer weitgehend spekulativen Einzelfallberechnung die Errechnung eines Durchschnittsbetrages vor, der dem ausgefallenen Entgelt eher entspricht, weil die Entgeltentwicklu... mehr lesen...