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66/03 Sonstiges SozialversicherungsrechtNorm
EFZG §3 Abs4;Rechtssatz
§ 3 Abs 4 EFZG ist in Wahrheit dem Ausfallsprinzip verhaftet. Nur wegen der Schwierigkeiten der fiktiven Ermittlung des Entgelts bei Leistungslöhnen zieht das Gesetz einer weitgehend spekulativen Einzelfallberechnung die Errechnung eines Durchschnittsbetrages vor, der dem ausgefallenen Entgelt eher entspricht, weil die Entgeltentwicklung in einem hinsichtlich der jeweiligen Entgeltform repräsentativen Zeitraum berücksichtigt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X04Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013