Begründung: 1.1. Die Antragsteller betreiben eine Tanzschule und sind deshalb als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig. Mit Schreiben vom 10. November 1997 erhielten sie gemäß §21 Abs1a UStG 1994 vom Finanzamt für den 4., 5. und 10. Bezirk in Wien eine Mitteilung über die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung 1997. Demnach wurde auf dem Abgabenkonto der Antragsteller eine Sondervorauszahlung in Höhe von S 37.072,-- mit Fälligkeit 15. Dezember 1997 vorgeschrieben. 1.2. §21 Abs1a UStG... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangUStG 1994 §21 Abs1aVfGG §62 Abs1
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung
über Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen wegen zu weit gefaßten
Antragsbegehrens
Rechtssatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §21 Abs1a UStG 1994 idF BGBl. 756/1996. §21 Abs1a UStG 1994 ... mehr lesen...