Index
32 SteuerrechtNorm
B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsumfangLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung über Umsatzsteuer-Sondervorauszahlungen wegen zu weit gefaßten AntragsbegehrensRechtssatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung des §21 Abs1a UStG 1994 idF BGBl. 756/1996.
§21 Abs1a UStG 1994 unterscheidet hinsichtlich Höhe und Fälligkeit der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung zwischen Unternehmen mit monatlichem und solchen mit vierteljährlichem Voranmeldungszeitraum. Wie der Mitteilung des Finanzamts über die Sondervorauszahlung 1997, die dem Antrag beigeschlossen ist, im Zusammenhalt mit §21 Abs1a erster Unterabsatz UStG 1994 zu entnehmen ist, unterliegen die Antragsteller einem monatlichen Voranmeldungszeitraum. Damit erweist sich jedoch der den gesamten §21 Abs1a UStG 1994 umfassende Antrag als überschießend und - allein schon aus diesem Grund - zur Gänze unzulässig (vgl. VfSlg. 11.345/1987, 11.610/1988, 12.442/1990, 14.342/1995, 14.967/1997).
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Prüfungsumfang, VfGH / Formerfordernisse, Umsatzsteuer, VorauszahlungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1999:G4.1998Dokumentnummer
JFR_10008870_98G00004_01