Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein zur Z B1258/98 protokolliertes Verfahren betreffend eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, die sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg richtet, dem drei an die beschwerdeführende Gesellschaft adressierte Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land zu Grunde liegen. Sie betreffen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für die Jahre 1993, 1994 und 1995. Für... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Beim Verfassungsgerichtshof ist ein zur Z B1258/98 protokolliertes Verfahren betreffend eine auf Art144 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, die sich gegen einen im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Finanzlandesdirektion für Salzburg richtet, dem drei an die beschwerdeführende Gesellschaft adressierte Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land zu Grunde liegen. Sie betreffen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für die Jahre 1993, 1994 und 1995. Für... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 /PräjudizialitätBundesbahnG 1992 §18KStG 1988 §5 Z1
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der Befreiung der Österreichischen Bundesbahnen
von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht; keine sachliche
Rechtfertigung der Steuerbefreiung für die übrigen
Unternehmensbereiche der ÖBB, mit Ausnahme der im öffentlichen
Interesse liegenden In... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 /PräjudizialitätBundesbahnG 1992 §18KStG 1988 §5 Z1
Leitsatz: Gleichheitswidrigkeit der Befreiung der Österreichischen Bundesbahnen
von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht; keine sachliche
Rechtfertigung der Steuerbefreiung für die übrigen
Unternehmensbereiche der ÖBB, mit Ausnahme der im öffentlichen
Interesse liegenden In... mehr lesen...
Begründung: I. Nach §1 Abs1 KörperschaftsteuerG 1988, BGBl. 401, sind körperschaftsteuerpflichtig nur Körperschaften. Als Körperschaft gelten nach §1 Abs2 Satz 2 neben juristischen Personen des privaten Rechts (Z1) auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des §2 (Z2). Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts ist nach §2 Abs1 jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig ist und ausschließlich oder überwiegend eine... mehr lesen...
Begründung: I. Nach §1 Abs1 KörperschaftsteuerG 1988, BGBl. 401, sind körperschaftsteuerpflichtig nur Körperschaften. Als Körperschaft gelten nach §1 Abs2 Satz 2 neben juristischen Personen des privaten Rechts (Z1) auch Betriebe gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts im Sinne des §2 (Z2). Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft öffentlichen Rechts ist nach §2 Abs1 jede Einrichtung, die wirtschaftlich selbständig ist und ausschließlich oder überwiegend eine... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätKStG 1988 §5 Z1BundesbahnG 1992 §18KStG 1988 §24 Abs4
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens zur Prüfung von Bestimmungen des KStG 1988und des BundesbahnG 1992 betreffend die Ausnahme der ÖBB von derunbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht mangels Präjudizialitätangesichts der im Anlaßverfahren vorgeschriebenenSteuervorauszahlungen auf Basi... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: B-VG Art140 Abs1 / PräjudizialitätKStG 1988 §5 Z1BundesbahnG 1992 §18KStG 1988 §24 Abs4
Leitsatz: Einstellung des Verfahrens zur Prüfung von Bestimmungen des KStG 1988und des BundesbahnG 1992 betreffend die Ausnahme der ÖBB von derunbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht mangels Präjudizialitätangesichts der im Anlaßverfahren vorgeschriebenenSteuervorauszahlungen auf Basi... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die antragstellende Gesellschaft mbH übt die konzessionierte Tätigkeit als Bauträger gemäß §260 der Gewerbeordnung 1973 idF des Bundesgesetzes BGBl. 399/1988 aus. Sie widmet sich nach ihrem Vorbringen schwerpunktmäßig dem Wohnungsbau und betreibt in diesem Rahmen zwei näher beschriebene Projekte in Oberösterreich, hinsichtlich deren das Eigentum an den jeweiligen Grundstücken erworben bzw. durch Optionen zugesichert sei; im ersten Fall befinde sich das Projekt im ... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Die antragstellende Gesellschaft mbH übt die konzessionierte Tätigkeit als Bauträger gemäß §260 der Gewerbeordnung 1973 idF des Bundesgesetzes BGBl. 399/1988 aus. Sie widmet sich nach ihrem Vorbringen schwerpunktmäßig dem Wohnungsbau und betreibt in diesem Rahmen zwei näher beschriebene Projekte in Oberösterreich, hinsichtlich deren das Eigentum an den jeweiligen Grundstücken erworben bzw. durch Optionen zugesichert sei; im ersten Fall befinde sich das Projekt im ... mehr lesen...
Index: 98 Wohnbau98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z3B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragOö Wohnbeihilfen-Verordnung, LGBl 55/1991MietrechtsG §1 Abs3Oö Neubauförderungs-Verordnung, LGBl 58/1990 §1GewerbesteuerG 1953 §2 Z14BodenwertabgabeG §3 Abs2 Z2 litbVermögensteuerG 1954 §3 Abs1KStG 1988 §5 Z3WohnungsgemeinnützigkeitsG §3WohnungsgemeinnützigkeitsG §9Woh... mehr lesen...
Index: 98 Wohnbau98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit
Norm: B-VG Art11 Abs1 Z3B-VG Art18 Abs2B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragB-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art140 Abs1 / IndividualantragOö Wohnbeihilfen-Verordnung, LGBl 55/1991MietrechtsG §1 Abs3Oö Neubauförderungs-Verordnung, LGBl 58/1990 §1GewerbesteuerG 1953 §2 Z14BodenwertabgabeG §3 Abs2 Z2 litbVermögensteuerG 1954 §3 Abs1KStG 1988 §5 Z3WohnungsgemeinnützigkeitsG §3WohnungsgemeinnützigkeitsG §9Woh... mehr lesen...