IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch den Vergabesenat 4 unter dem Senatsvorsitz des Richters Mag. Warum, mit den weiteren Richtern Mag. Dr. Goldstein (Berichterstatter) und HR Mag. Röper (Beisitzer) sowie den Laienrichtern DI Fröch und DI Fischer über den Antrag von Rechtsanwalt A, ***, ***, ***, vom 16.10.2021 auf Nichtigerklärung der „Ausscheidensentscheidung“ der B, ***, ***, vertreten durch die C Rechtsanwälte GmbH, ***, ***, laut S... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 09.12.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §80BVergG 2018 §123 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 123 Abs 2 BVergG ist nur geeigneten Bewerbern, die aufgrund der Bekanntmachung rechtzeitig Teilnahmeanträge gestellt haben, Gelegenheit zur Beteiligung am Vergabeverfahren zu geben. Daraus ergibt sich im Umkehrschluss, dass Bewerbern, die nicht als geeignet anzusehen sin... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat durch seinen Vergabesenat 3 unter dem Vorsitz von Mag. Barbara Steger und Mag. Robert Schnabl als Berichterstatter und HR Mag. Herbert Hubmayr als weiteren Berufsrichter sowie Univ.-Prof. DI Peter Bauer und Mag. Julia Heinisch, MA MBA, als fachkundige Laienrichter über den mit Schriftsatz vom 06.09.2021 gestellten Antrag der Bietergemeinschaft bestehend aus der A GmbH, ***, ***, und der B GmbH , ***, ***... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 23.11.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §80BVergG 2018 §135BVergG 2018 §138BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Wie auch bei den Ausschreibungsbestimmungen so kommt es auch beim Angebot samt allfälliger Begleitschreiben einzig auf den objektiven Erklärungswert des Textes in Bezug auf die Bedeutung des Angebotes an, allfällige anderslautende Motive des Erklärende... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 23.11.2021 Norm: LVergabenachprüfungsG NÖ 2003 §16BVergG 2018 §80BVergG 2018 §135BVergG 2018 §138BVergG 2018 §141
Rechtssatz: Eine Änderung oder Ergänzung des Angebotes ist aus Gründen der Gleichbehandlung der Bieter nur während der Angebotsfrist zulässig. Die vom Bieter im Vergabeverfahren abgegebenen Erklärungen und auch Aufklärungen zu hinterfragten Unklarheiten sind endgü... mehr lesen...