I. 1 1. Aus dem angefochtenen Erkenntnis ergibt sich folgender - unbestritten gebliebener - zugrundeliegender Sachverhalt: 2 Die Gemeinde L (Revisionswerberin und Auftraggeberin) führte im Jahr 2017 ein näher bezeichnetes Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich betreffend Bauleistungen durch. Die mitbeteiligte G GmbH legte ein Angebot. Mit Schreiben vom 25. September 2017 gab die Auftraggeberin die Zuschlagsentscheidung zugunsten der S GmbH bekannt. 3 Mit Erke... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §28 Abs1 Z1BVergG 2006 §28 Abs2 Z1BVergG 2018 §35 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Das BVergG 2006 enthielt - anders als nunmehr das BVergG 2018 in seinem § 35 Abs. 2 - keine Definition, wann ein Angebot als (un)geeignet im Sinn des § 28 Abs. 2 Z 1 BVergG 2006 anzusehen war. Zwar wird in den Erläuterungen zu § 28 BVergG 2006 (RV 1171 BlgN... mehr lesen...
Index: E6J97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §28 Abs1 Z1BVergG 2006 §28 Abs2 Z1BVergG 2018 §35 Abs262007CJ0250 Kommission / Griechenland
Rechtssatz: Der EuGH hat in seinem Urteil vom 4.6.2009, C-250/07, Kommission/Griechenland, zunächst festgehalten, dass dem Vorbringen (der dortigen Beklagten), wonach der Begriff des "ungeeigneten" Angebotes weit auszulegen sei, nicht gefolgt werden könne (Rn. 39). D... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2006 §28 Abs1 Z1BVergG 2006 §28 Abs2 Z1BVergG 2018 §35 Abs2VwRallg
Rechtssatz: Den Erläuterungen (RV 69 BlgNR 26. GP 67 und 69 f) zu § 35 Abs. 2 BVergG 2018, mit dem die Definition eines ungeeigneten Angebots eingeführt wurde, lassen sich keine Hinweise darauf entnehmen, dass der - auch im BVergG 2006 schon enthaltene - Begriff des (... mehr lesen...