Entscheidungen zu § 141 Abs. 1 BVergG 2018

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-8 von 8

TE Vwgh Beschluss 2022/8/1 Ra 2021/04/0102

1        1. Die V T GesmbH (Mitbeteiligte) führte im Jahr 2020 als Auftraggeberin ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend näher beschriebene Verkehrsdienstleistungen durch. 2        In den Teilnahmeunterlagen war unter Pkt. 6 (Form und Abgabe des Teilnahmeantrages) ua. Folgendes festgelegt: „Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 01.08.2022

RS Vwgh 2022/8/1 Ra 2021/04/0102

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §138 BVergG 2018 §141 Abs1 Z7 BVergG 2018 § 138 heute BVergG 2018 § 138 gültig ab 21.08.2018 BVergG 2018 § 141 heute BVergG 2018 § 141 gültig ab 21.0... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.08.2022

TE Vwgh Beschluss 2022/3/31 Ra 2022/04/0015

1        Laut Akteninhalt liegen dem Revisionsverfahren folgende unstrittige Tatsachen zugrunde: 2        Die mitbeteiligte Partei (im Folgenden: Auftraggeberin) führt ein am 21. Mai 2021 bekannt gemachtes Vergabeverfahren zum Abschluss eines Rahmenvertrages betreffend die „Beschaffung eines einheitlichen IT-Systems zur Planung, Steuerung und Dokumentation des Winterdienstes für 26 Straßenmeistereien in der Steiermark“ im Oberschwellenbereich. 3        Mit Schreiben vom 6. Oktober 202... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 31.03.2022

RS Vwgh 2022/3/31 Ra 2022/04/0015

Index: L72006 Beschaffung Vergabe Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: ABGB §863 Abs1BVergG 2018 §141 Abs1 Z7BVergG 2018 §2 Z15BVergG 2018 §2 Z45BVergG 2018 §2 Z49LVergRG Stmk 2018 §5LVergRG Stmk 2018 §5 Abs1LVergRG Stmk 2018 §5 Abs6 Z1
Rechtssatz: Bei einer Beurteilung einer Unterlassung des Auftraggebers als "Entscheidung" sind nur nach außen in Erscheinun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 31.03.2022

TE Vwgh Erkenntnis 2022/3/28 Ro 2019/04/0226

1        Die erstmitbeteiligte Partei (Auftraggeberin) führt gemäß § 31 Abs. 2 Bundesvergabegesetz 2018 (BVergG 2018) ein offenes Verfahren im Unterschwellenbereich zur Vergabe von Bauleistungen betreffend einen näher genannten Bauauftrag nach dem Billigstbieterprinzip durch. 2        Nachdem das Verwaltungsgericht Wien (Verwaltungsgericht) aufgrund des Nachprüfungsantrags der Revisionswerberin die Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 4. April 2019 zu Gunsten der zweitmitbetei... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.03.2022

RS Vwgh 2022/3/28 Ro 2019/04/0226

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §127BVergG 2018 §135BVergG 2018 §141 Abs1BVergG 2018 §2 Z3BVergG 2018 §2 Z7BVergG 2018 §88BVergG 2018 §91VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ro 2021/04/0014 E 14. Dezember 2021 RS 6 Stammrechtssatz Ob ein Angebot einen zum Ausscheiden führenden Mangel aufweist, ist am Maßstab der Ausschreibungsbestimmungen zu messen (ständig... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.03.2022

TE Vwgh Beschluss 2021/4/29 Ra 2021/04/0102

1        1. Die V T GesmbH (Mitbeteiligte) führte im Jahr 2020 als Auftraggeberin ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend näher beschriebene Verkehrsdienstleistungen durch. 2        In den Teilnahmeunterlagen war unter Pkt. 6 (Form und Abgabe des Teilnahmeantrages) ua. Folgendes festgelegt: „Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 29.04.2021

RS Vwgh 2021/4/29 Ra 2021/04/0102

Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §138BVergG 2018 §141 Abs1 Z7
Rechtssatz: Bei Vorliegen eines unbehebbaren Mangels ist das Angebot von der Auftraggeberin ohne Verbesserungsverfahren auszuscheiden (vgl. VwGH 27.2.2019, Ra 2017/04/0054, Rn. 15, mwN). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021040102.L02 Im RIS seit 19.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.04.2021

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