1 1. Das Land Oberösterreich (mitbeteiligte Partei) hat als Auftraggeber im Mai 2019 näher beschriebene Bauleistungen im Unterschwellenbereich in einem offenen Verfahren ausgeschrieben. Die Revisionswerberin hat ein Angebot gelegt. 2 Mit E-Mail vom 1. Juli 2019 teilte der Auftraggeber der Revisionswerberin mit, dass sich im Zuge der vertieften Angebotsprüfung zahlreiche Unklarheiten und Auffälligkeiten in der Kalkulation der Revisionswerberin ergeben hätten, und forderte... mehr lesen...
Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §137 Abs3BVergG 2018 §138 Abs1BVergG 2018 §138 Abs5BVergG 2018 §141 Abs2
Rechtssatz: Die Regelung des § 141 Abs. 2 erster Satz BVergG 2018 sieht einen fakultativen Ausscheidenstatbestand für den Fall vor, dass ein Bieter eine verlangte Aufklärung nicht oder nicht nachvollziehbar gegeben hat. Diese Regelung knüpft an das in § 138 Abs. 1 BVergG 2018 normierte Vo... mehr lesen...
Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §138 Abs1BVergG 2018 §141 Abs2
Rechtssatz: § 138 Abs. 1 BVergG 2018 verlangt zwar eine Bedeutung der Unklarheit für die Angebotsbeurteilung. Daraus ergibt sich allerdings nicht, dass eine derartige Bedeutung einen bestimmten Anteil des Wertes einer Position am Gesamtpreis voraussetzen würde bzw. eine solche Bedeutung bei einer Position mit dem hier in Rede ste... mehr lesen...