1 1. Die V T GesmbH (Mitbeteiligte) führte im Jahr 2020 als Auftraggeberin ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend näher beschriebene Verkehrsdienstleistungen durch. 2 In den Teilnahmeunterlagen war unter Pkt. 6 (Form und Abgabe des Teilnahmeantrages) ua. Folgendes festgelegt: „Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform ... mehr lesen...
Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §123 Abs1 BVergG 2018 §91 BVergG 2018 § 123 heute BVergG 2018 § 123 gültig ab 21.08.2018 BVergG 2018 § 91 heute BVergG 2018 § 91 gültig ab 21.08.2018... mehr lesen...
1 1. Die V T GesmbH (Mitbeteiligte) führte im Jahr 2020 als Auftraggeberin ein zweistufiges Verhandlungsverfahren mit vorheriger Bekanntmachung im Oberschwellenbereich zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung betreffend näher beschriebene Verkehrsdienstleistungen durch. 2 In den Teilnahmeunterlagen war unter Pkt. 6 (Form und Abgabe des Teilnahmeantrages) ua. Folgendes festgelegt: „Der Bewerber hat seinen Teilnahmeantrag ausschließlich elektronisch auf der Vergabeplattform ... mehr lesen...
Index: 97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2018 §123 Abs1BVergG 2018 §91
Rechtssatz: Ein Mangel - auch wenn er für sich gesehen verbesserbar wäre - kann dann nicht (etwa durch die nachträgliche Vorlage einer Bescheinigung) saniert werden, wenn das Fehlen der Bescheinigung in der Ausschreibung als unbehebbarer Mangel festgelegt worden ist und diese Ausschreibung - unabhängig davon, ob sie bei rechtzeitiger A... mehr lesen...