Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 6. Juni 2003 war der W KG die Inanspruchnahme von Grundstücken des Beschwerdeführers durch zwangsweise Einräumung von näher bezeichneten Dienstbarkeiten gemäß § 17 Abs 1 EisbEG bewilligt worden. Am 10. August 2004 erging gegenüber dem Beschwerdeführer ein Bescheid, der als bescheiderlassende Behörde das "AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG, Magistratsabteilung 64, Rechtliche Bau... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §18 Abs4;AVG §62 Abs4;EisbEG 1954 §35 Abs1;VVG §1 Abs1 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Auch Fehler hinsichtlich der Bezeichnung der bescheiderlassenden Behörde sind berichtigungsfähig im Sinne des § 62 Abs 4 AVG (vgl die bei Walter/Thienel, Die österreichischen Verwaltungsverfahrensgesetze I2, unter E 214 ff z... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 6. Juni 2003 war der Wiener Linien GmbH & Co KG die Inanspruchnahme von Grundstücken des Beschwerdeführers durch zwangsweise Einräumung von näher bezeichneten Dienstbarkeiten gemäß § 17 Abs 1 EisbEG bewilligt worden. Am 10. August 2004 erging gegenüber dem Beschwerdeführer ein Bescheid, der als bescheiderlassende Behörde das "AMT DER WIENER LANDESREGIERUNG, Magistratsab... mehr lesen...
Im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist die Beantwortung der Frage streitentscheidend, ob ein auf das Luftfahrtgesetz gestützter, vor dem 1. Juli 1987 rechtskräftig gewordener Enteignungsbescheid, auf Grund dessen die Beschwerdeführerin das Eigentum an mehreren inländischen Grundstücken jedenfalls nicht vor dem 1. Juli 1987 erworben hatte, (im Sinn der belangten Behörde) noch einen nach dem GrEStG 1955 verwirklichten steuerpflichtigen (Steuersatz 8 v./H.) Erwerbsvorgang... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §365;BAO §24 Abs1 litd;BStG 1971 §20;EisbEG 1954 §35 Abs1;EisbEG 1954 §35 Abs2;
Rechtssatz: Der VwGH hat im Zusammenhang mit der Frage der Zurechnung "enteigneten" Grundbesitzes etwa als wirtschaftliches Eigentum gemäß § 24 Abs 1 lit d BAO ... mehr lesen...