Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller gemäß §§ 48 bis 50 des Steiermärkischen Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1964, LGBl Nr 154/1964 idgF, für die Ausführung eines Straßenbauvorhabens an der Landesstraße Nr 379 enteignet. Mit Bescheid des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. 5. 2002 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller gemäß Pa... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller erwarb mit Kaufvertrag vom 7. 2. 1983 die Liegenschaft EZ ***** der KatGem E***** mit dem Grundstück Nr ***** und mit Kaufvertrag vom 8. 2. 1983 die Liegenschaft EZ ***** der KatGem E***** mit dem Grundstück Nr *****. Beide Grundstücke waren teilweise bewaldet, aber zur Gänze als Bauland gewidmet. Am 28. 5. 1984 wurden die Grundstücke zu einem Grundstück (Nr *****, EZ *****) zusammengelegt. Der Antragsteller beabsichtigte beim Kauf der Grundstücke die E... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 30. 10. 1998 gab das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft dem Antrag des Antragstellers auf Verpflichtung der Zweitantragsgegnerin zur Leistung einer (Fischerei-)Entschädigung von S 5,622.353 sA nicht Folge. Es begründete seine Entscheidung mit mangelnder Zuständigkeit, weil die selbständige Entscheidung über eine Entschädigung im "Stammbescheid" nicht ausdrücklich vorbehalten worden sei; einer behördlichen Sachentscheidung über den Entsc... mehr lesen...
Begründung: Mit Enteignungsbescheid des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 6.12.1994 wurden mehrere Grundeigentümer, darunter auch der Antragsteller hinsichtlich seiner Grundstücke ***** und ***** aus der EZ ***** KG *****, zum Zweck der Errichtung der B 139 Kremstalstraße ("Umfahrung Traun") rechtskräftig enteignet. Der Antragsteller erachtete die bescheidmäßig festgelegten Entschädigungsbeträge für unangemessen und stellte beim Außerstreitgericht den Antrag auf Bestimmung... mehr lesen...
Begründung: In dem vorliegenden seit 11.2.1988 anhängigen Verfahren wegen Festsetzung von Enteignungsentschädigungen wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 12.7.1989 (ON 37) die den Antragsgegnern gebührende Entschädigung für auf Grund der §§ 97 und 99 Abs 1 und Abs 2 des Luftfahrtgesetzes, BGBl 1957/253 (LFG) enteignete Grundflächen wie folgt festgesetzt: Erstantragsgegnerin S 10,174.587,-- Zweitantragsgegner S 12,474.104,-- Drittantragsge... mehr lesen...
Begründung: Für Zwecke eines Autobahnbaues wurden unter anderem größere Teile eines Grundstückes für dauernd lastenfrei enteignet erklärt, das als eine zur Schottergewinnung taugliche Sonderfläche im Freiland ausgewiesen ist. Die beiden Grundeigentümer hatten mit einem am 4. Juli 1978 geschlossenen Vertrag einer Handelsgesellschaft für die Zeit ab 1. Juli 1978 auf die Dauer von 30 Jahren das Recht zur Ausbeutung eines näher umschriebenen Grundstücksteiles als Schottergrube in Form... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsgegner sind Eigentümer einer Liegenschaft, deren Gutsbestand aus Grundstücken in einem städtischen Siedlungsrandgebiet besteht. Mit Bescheid der Enteignungsbehörde vom 17. Dezember 1974 wurden auf Antrag der R*** Ö*** für Zwecke eines Autobahnbaues Grundflächen der Antragsgegner in einem zunächst angenommenen Ausmaß von 33.164 m2 enteignet. Gleichzeitig wurde die Entschädigung für Flächen im Gesamtausmaß von 13.891 m2 bescheidmäßig bestimmt, während die Fest... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 30.Dezember 1985, ON 51, bestimmte das Erstgericht (1.) die Entschädigungen für das von der R*** Ö*** (Bundesstraßenverwaltung) .... im Wege der Enteignung in Anspruch genommene Eigentum an näher bezeichneten Grundstücken mit 681.590 S und erkannte die R*** Ö*** (Bundesstraßenverwaltung) daher schuldig, restliche 84.240 S an den Antragsgegner zu bezahlen; (2.) das Mehrbegehren des Antragsgegners auf Zuerkennung eines weiteren Entschädigungsbetrages vo... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtssache war Gegenstand der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22.September 1982, 1 Ob 505/82 = SZ 55/133, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird. Der Oberste Gerichtshof sprach aus, daß es einer weiteren Verfahrensergänzung zur Feststellung der Höhe der gebührenden Enteignungsentschädigung nur dann bedürfen werde, wenn die von der Antragsgegnerin behauptete Vereinbarung, auf die Anrufung des Gerichtes zu verzichten, wenn die Entschädigu... mehr lesen...
Die Antragstellerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 4/39 KG M. Durch die Abänderung des Flächenwidmungsplanes, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg 1979/21, wurde dieses Grundstück von Bauland, gemischtes Baugebiet, in Grünland, Gebiet für Sport- und Spielplätze sowie für Freibäder, umgewidmet. Diese Änderung trat am 2. 11. 1979 in Kraft. Über Antrag der Eigentümerinnen setzte die Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 23. 11. 1981, ZL. 7/13-20... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gEisbEG §24 Abs1EisbEG §30 Abs2
Rechtssatz: Die § 30 Abs 2 - 5 EisbEG 1954 gelten nur für Rekurse gegen Entscheidungen über die zu leistende Entschädigung. Die Anfechtung anderer Beschlüsse im Verfahren nach §§ 22 ff EisbEG 1954 richtet sich gemäß § 24 Abs 1 EisbEG nach den Vorschriften des AußStrG. Entscheidungstexte 5 Ob 164/72 Entscheidungstext OGH 09.08.1972 5 Ob... mehr lesen...