Norm: EisbEG §24 Abs2
Rechtssatz: Wenn es der Sachverhalt verlangt, ist das Gericht in der Lage, neben den in der Liste eingetragenen Sachverständigen nicht in die Liste des OLG aufgenommene Spezialsachverständige beizuziehen. Entscheidungstexte 5 Ob 100/70 Entscheidungstext OGH 29.04.1970 5 Ob 100/70 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: EisbEG §24 Abs2
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 24 Abs 2 EisbEG ist wohl (relativ) zwingend, doch besteht kein Hindernis, daß das Gericht im Einverständnis der Parteien auch andere als in der Liste des OLG eingetragene Sachverständige bestellt. Entscheidungstexte 5 Ob 176/63 Entscheidungstext OGH 27.06.1963 5 Ob 176/63 Veröff: SZ 36/94 = ZVR 1963/345 S 333 ... mehr lesen...
Im Zuge des Ausbaues der Ennstal-Bundesstraße wurde ein Teil der den Antragstellern je zur Hälfte gehörigen Grundparzelle Nr. 866 der EZ. 5, Kat.Gem. W., enteignet und die Enteignung der Antragsteller mit 22 S je m2, sohin mit 7700 S für die ganzen 350 m2 festgesetzt. Auf Grund des innerhalb der Jahresfrist des § 15 (3) BundesstraßenG. (BGBl. 1948, Nr. 59) eingebrachten Antrages der Antragsteller holte das Erstgericht im Zuge seiner Erhebungen gemäß § 15 (5) dieses Gesetzes und § 24... mehr lesen...
Norm: EisbEG §24 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 24 Abs 2 EisbEG ist zwingend. Das Gericht darf sich nicht auf das Gutachten eines nicht in der Liste eingetragenen Sachverständigen stützen. Entscheidungstexte 1 Ob 249/59 Entscheidungstext OGH 18.11.1959 1 Ob 249/59 Veröff: EvBl 1960/275 S 462 = NZ 1962,29 5 Ob 433/61 Entsc... mehr lesen...