Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Reutte (im folgenden: BH) vom 3. Oktober 1967 wurden im Eigentum der mitbeteiligten Partei stehende Grundstücke gemäß den §§ 19 und 20 des Forstgesetzes RGBl. Nr. 250/1852, unter Bann gelegt. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es, die Bannlegung sei zur Sicherung von Personen, der Bahn und der Straße vor Lawinen notwendig. Aufgrund einer Anregung der Bezirksforstinspektion Reutte lud die BH für 4. Dezember 1970 zu einer Besprechung, u... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht80/02 Forstrecht96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: BStG 1971 §20;EisbEG 1954 §22 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs4;ForstG 1975 §31 Abs6;ForstG 1975 §31 Abs7;ForstG 1975 §31 Abs8;VwRallg;
Rechtssatz: Dem § 31 ForstG 1975 ist kein Anhaltspunkt dafür zu entnehmen, daß das Vorliegen einer privatrechtlichen Vereinbarung über die Ents... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten, denen auch Ablichtungen zahlreicher Geschäftsstücke der in der Folge angeführten Gerichtsakten angeschlossen sind, ergibt sich im wesentlichen folgendes: Der am 4. September 1900 geborene Rudolf R. senior (in der Folge: Erblasser) und sein im Jahre 1933 geborener Sohn Ing. Rudolf R. junior (in der Folge: Ing) waren u.a. je zur Hälfte Eigentümer fünf bestimmter im Inland gelegener Liegenschaften gewesen. Der dafür zuständige Landeshauptmann hatte m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §365;BewG 1955 §14 Abs1;EisbEG 1954 §22 Abs1;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1992, 54; AnwBl 3/1991, S 173, 174;
Rechtssatz: Für die Bemessung einer Enteignungsentschädigung ist der Zeitpunkt der Enteignung, also der Erlassung des En... mehr lesen...