Norm: BPGG §44B-VG Art7
Rechtssatz: Ein Versicherter hat einen Rechtsanspruch nur auf die im Gesetz vorgesehenen Leistungen (VfGH Slg 3670). Entscheidungstexte 10 ObS 2354/96s Entscheidungstext OGH 05.11.1996 10 ObS 2354/96s European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106698 Dokumentnummer JJR_... mehr lesen...
Norm: BPGG §44B-VG Art7oöPGG ArtIX Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Oberste Gerichtshof hat keine verfassungsmäßigen, näherhin gleichheitswidrigen Bedenken gegen die sich aus der klaren Gesetzeslage der Übergangsregelungen im BPGG und in den Landes-Pflegegeldgesetzen ergebende Konsequenz einer Beendigung der landesgesetzlich bezogenen Ausgleichszahlung im Falle der Anspruchsberechtigung nach dem BPGG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BPGG allgBPGG §44B-VG Art7oöPGG ArtIX Abs1 Z1Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder für pflegebedürftige Personen Art1
Rechtssatz: Da Bundesgesetzgeber und Landesgesetzgeber (schon aus dem in Art 2 B-VG abzuleitenden Bundesstaatsprinzip) untereinander unterschiedliche Regelungen schaffen dürfen, ist es auch grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn Bundesgesetzge... mehr lesen...
Norm: BPGG §44
Rechtssatz: Bei § 44 BPGG handelt es sich um eine ausschließlich das übergangsrechtliche Problem eines Minderbezuges zum Datum und damit "aufgrund des Inkrafttretens" (§ 44 Abs 1 letzter Halbsatz leg cit) am 1.7.1993 regelnde Bestimmung, die schon nach ihrem Wortlaut auf spätere Anlaßfälle, die keine Übergangsfälle sind, nicht erweiterbar ist. Entscheidungstexte 10 ObS 2354/96s ... mehr lesen...