Norm
BPGG §44Rechtssatz
Bei § 44 BPGG handelt es sich um eine ausschließlich das übergangsrechtliche Problem eines Minderbezuges zum Datum und damit "aufgrund des Inkrafttretens" (§ 44 Abs 1 letzter Halbsatz leg cit) am 1.7.1993 regelnde Bestimmung, die schon nach ihrem Wortlaut auf spätere Anlaßfälle, die keine Übergangsfälle sind, nicht erweiterbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106697Dokumentnummer
JJR_19961105_OGH0002_010OBS02354_96S0000_003