Norm: BPGG §3 ABs3BPGG §3 Abs4
Rechtssatz: "EWR-Pensionisten" wurden bisher nicht in den anspruchsberechtigten Personenkreis nach dem BPGG einbezogen und sie gehören auch nicht zu der im § 3 Abs 3 und 4 BPGG umschriebenen Personengruppe, die in den Kreis der nach dem BPGG anspruchsberechtigten Personen einbezogen werden kann (vgl auch 10 ObS 321/00d; 10 ObS 286/02k). Entscheidungstexte 10 ObS... mehr lesen...
Norm: BPGG §3 Abs4
Rechtssatz: Von der Einbeziehungsermächtigung nach § 3 Abs 3 (nunmehr Abs 4) BPGG - über den in § 3 Abs 2 (nunmehr Abs 3) BPGG genannten Personenkreis bestimmter freiberuflich Selbständiger hinaus sollen alle jene Personen umfasst sein, deren Anspruch auf eine Pensionsleistung, einen Ruhegenuss (Ruheversorgungsgenuss) oder eine gleichartige andere Leistung nicht auf einer vom Bund im Rahmen der Hoheitsverwaltung geschaffenen ... mehr lesen...