Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Das Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, hat mit Bescheid vom 18.09.2020, GZ: XXXX , den Antrag von XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) auf Zuerkennung von Pflegekarenzgeld, eingelangt am 21.08.2020, gemäß § 21d Abs. 3 BPGG zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin bereits von 11.08.2018 bis 10.05.2019 und von 19.08.2019 bis 18.05.2020 für ihr Kind XXXX die Familienhospizkarenz in Anspruch geno... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Antrag vom 16.01.2019, eingelangt am 17.01.2019, stellte Herr XXXX (in der Folge: Beschwerdeführer) beim Sozialministeriumservice, Landesstelle Steiermark, den Antrag auf Pflegekarenzgeld zur Betreuung von Frau XXXX . Unter Einem beigelegt war eine Bestätigung des AMS XXXX über die Abmeldung vom AMS-Leistungsbezug wegen Familienhospizkarenz bzw. Pflegekarenz - ausgestellt am 27.11.2018, dass sich der Beschwerdeführer a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Einlangend am 07.03.2018 stellte Frau XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführerin) einen Antrag auf Pflegekarenzgeld gemäß § 21d Abs. 3 Bundespflegegeldgesetz (BPGG) in der Zeit von 05.03.2018 bis 04.06.2018. Diesem Antrag wurde mit Schreiben vom 15.03.2018 stattgegeben und der Beschwerdeführerin wurde für den beantragten Zeitraum ein Pflegekarenzgeld idH von 20,47 Euro zzgl Kinderzugschlag idH von 0,97 Euro täglich zuerkannt. 2. Am 2... mehr lesen...