Norm: BPGG §16
Rechtssatz: Bei unfallbedingter Erhöhung eines schon zuvor bezogenen Pflegegelds tritt die Legalzession nach § 16 BPGG nur im Umfang der Erhöhung ein. Entscheidungstexte 2 Ob 67/20x Entscheidungstext OGH 06.08.2020 2 Ob 67/20x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133405 I... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IBPGG §16
Rechtssatz: Die durch die Einführung des BPGG bewirkte "Systemänderung" führt zur ergänzenden Vertragsauslegung eines zuvor abgeschlossenen Vergleiches. Auf die Pensionsversicherungsanstalt können Ansprüche der Geschädigten nur insoweit übergehen, als sie bei dieser im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Legalzession des § 16 BPGG noch vorhanden waren beziehungsweise im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (wieder) be... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4BPGG §16
Rechtssatz: Auch wenn die verfassungsrechtlich unbedenkliche Übergangsbestimmung des § 4 Abs 4 BPGG idF BGBl 1993/110 in der Zeit vom 1. 7. 1993 bis 30. 6. 1995 keinen direkten Klageanspruch eines Behinderten auf ein Stufe 2 übersteigendes Pflegegeld gewährt, findet die Legalzession des § 16 BPGG dann statt, wenn Pflegegeld in höherem Ausmaß tatsächlich gewährt wurde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2ASVG §331BPGG §16
Rechtssatz: Dass nach der Rechtsprechung (SZ 51/95; 2 Ob 212/99m) ein vom Geschädigten erwirktes Feststellungsurteil die Verjährung auch zu Gunsten eines auf Grund einer Legalzession erst nachträglich leistungspflichtig gewordenen Sozialversicherungsträgers unterbricht, begründet für die Feststellungsklage des Sozialversicherungsträgers nicht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache. Einer solchen Klage ma... mehr lesen...
Norm: ABGB §37 C1ABGB §37 KBPGG §16ASVG §332 AASVG §332 B
Rechtssatz: Der Forderungsübergang erfolgt sowohl nach § 1542 RVO (deutscher Rechtsbereich) als nach österreichischem Recht sofort mit der Entstehung des Schadenersatzanspruches. Entscheidungstexte 8 Ob 236/79 Entscheidungstext OGH 20.12.1979 8 Ob 236/79 Veröff: ZVR 1980/241 S 226 2 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 AABGB §1325 D8ABGB §1327 eASVG §332 AASVG §332 CBPGG §16
Rechtssatz: Hinsichtlich der der Legalzession des § 1542 RVO unterworfenen Schadenersatzansprüche ist nach der Lehre von Deckungsfonds vorzugehen. Es ist daher zuerst eine dem Mitschuldverhältnis entsprechende Teilung des Gesamtschadens vorzunehmen und der auf diese Weise ermittelte Betrag um die Gesamtsumme der der Klägerin gewährten Sozialversicherungsleistungen zu kürz... mehr lesen...