Norm
ABGB §914 IRechtssatz
Die durch die Einführung des BPGG bewirkte "Systemänderung" führt zur ergänzenden Vertragsauslegung eines zuvor abgeschlossenen Vergleiches.
Auf die Pensionsversicherungsanstalt können Ansprüche der Geschädigten nur insoweit übergehen, als sie bei dieser im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Legalzession des § 16 BPGG noch vorhanden waren beziehungsweise im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (wieder) bestehen. Dabei sind die bei Vergleichsabschluss geleisteten Pflegegeldbeträge zu berücksichtigen, über welche die Geschädigte bei Wegfall des Pflegegeldes nach dem Vorarlberger Behindertengesetz und Inkrafttreten des BPGG wieder verfügen konnte, und zwar 14-mal jährlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114443Dokumentnummer
JJR_20001025_OGH0002_0020OB00094_99H0000_001