Norm
ZPO §228 H2Rechtssatz
Dass nach der Rechtsprechung (SZ 51/95; 2 Ob 212/99m) ein vom Geschädigten erwirktes Feststellungsurteil die Verjährung auch zu Gunsten eines auf Grund einer Legalzession erst nachträglich leistungspflichtig gewordenen Sozialversicherungsträgers unterbricht, begründet für die Feststellungsklage des Sozialversicherungsträgers nicht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache. Einer solchen Klage mangelt es allerdings an dem für die Begründetheit des Feststellungsanspruchs erforderlichen rechtlichen Interesse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113725Dokumentnummer
JJR_20000620_OGH0002_0020OB00159_00X0000_001