Norm
BPGG §16Rechtssatz
Bei unfallbedingter Erhöhung eines schon zuvor bezogenen Pflegegelds tritt die Legalzession nach § 16 BPGG nur im Umfang der Erhöhung ein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133405Im RIS seit
02.02.2021Zuletzt aktualisiert am
02.02.2021