Der Beschwerdeführer steht als Offizier des österreichischen Bundesheeres im Dienstrange eines Brigadiers in einem öffentlich-rechtlichern Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Heeresmaterialamt. Mit dem angefochtenen Disziplinarerkenntnis wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe I. von etwa Anfang September 1994 bis etwa Sommer 1996 zu Frau C.B., einer verheirateten Angehörigen des Heeresmaterialamtes/Führungsabteilung (HMatA/Fü), die zumindest zeitweise d... mehr lesen...
Index: 43/01 Wehrrecht allgemein63/07 Personalvertretung
Norm: HDG 1994 §22;HDG 1994 §58;HDG 1994 §60 Abs1;PVG 1967 §9 Abs3 litc impl;
Rechtssatz: Dem zuständigen Organ der Personalvertretung ist gemäß § 22 HDG (entspricht § 9 Abs 3 lit c PVG) lediglich die ERLASSUNG einer Disziplinarverfügung oder eines DISZIPLINARERKENNTNISSES im Kommandantenverfahren und die Art der Beendigung des Disziplinarverfahrens unverzüg... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Fachinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Vollstreckungsdienst beim Bezirksgericht V; mit Verfügung vom 3. Juni 1993 wurde er zuletzt von seiner Verwendung als Gerichtsvollzieher abberufen und zum Leiter der Vollzugsabteilung bei gleichzeitiger Verwendung im Kanzleidienst der Exekutionsabteilung bei diesem Bezirksgericht bestellt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/07 Personalvertretung
Norm: BDG 1979 §106;BDG 1979 §91;PVG 1967 §9 Abs3 litc;
Rechtssatz: Die Verpflichtung des Dienststellenleiters nach § 9 Abs 3 lit c PVG erschöpft sich darin, die beabsichtigte Erstattung einer Disziplinaranzeige dem Dienststellenausschuß schriftlich mitzuteilen. Ein Mitwirkungsrecht oder ein Zustimmungsrecht der Personalvertretung in dem gegen den Bea... mehr lesen...