Entscheidungen zu § 40 PVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/2/17 94/12/0196

Der Beschwerdeführer steht als Oberfeuerwehrmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine Dienststelle ist die MA 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz); als Personalvertreter der (in diesem Bereich) zweitstärksten Fraktion gehört er u.a. auch dem Dienststellenausschuß dieser Dienststelle (im folgenden DA) an. 1. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1993 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine umfangreiche Aufsichtsbeschwerde zur Prüfung... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.02.1999

RS Vwgh 1999/2/17 94/12/0196

Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: GO Personalvertretung Wr 1987 §1 Abs1;LPVG Wr 1985 §2 Abs1;LPVG Wr 1985 §39;LPVG Wr 1985 §40;
Rechtssatz: Der Vorsitzende des Dienststellenausschusses ist verpflichtet, die Sitzungen des Dienststellenausschusses so oft anzuberaumen, dass der Dienststellenausschuss seinen im Gesetz ausdrücklich geregelten Mitwirkungsverpflichtungen (insbesondere § 39 und § 40 Wr LPVG 1985... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1999

RS Vwgh 1999/2/17 94/12/0196

Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §39 Abs1;LPVG Wr 1985 §40;LPVG Wr 1985 §44 Abs2;LPVG Wr 1985 §44 Abs4;
Rechtssatz: Bei der Verwaltung eines Personalvertretungsfonds, bei der es nicht um das Verhältnis Dienstgeber-Bedienstete geht, kommen anderen Personalvertretungsorganen keine Mitwirkungsrechte (im weiteren Sinn) hinsichtlich der Verwaltungstätigkeit des Hauptausschusses zu (im Beschwerde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1999

RS Vwgh 1999/2/17 94/12/0196

Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §39;LPVG Wr 1985 §40;
Rechtssatz: Die Dienststellenversammlung ist - ebenso wie der Dienststellenausschuss - ein Personalvertretungs-Organ. Im Verhältnis dieser beiden Personalvertretungs-Organe untereinander gilt, dass dem Dienststellenausschuss wegen des Fehlens ausdrücklicher Regelungen die Befugnisse zur inhaltlichen Vorbereitung und zur Nachbesprechung... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.02.1999

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