RS Vwgh 1999/2/17 94/12/0196

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Veröffentlicht am 17.02.1999
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L20019 Personalvertretung Wien

Norm

LPVG Wr 1985 §39;
LPVG Wr 1985 §40;

Rechtssatz

Die Dienststellenversammlung ist - ebenso wie der Dienststellenausschuss - ein Personalvertretungs-Organ. Im Verhältnis dieser beiden Personalvertretungs-Organe untereinander gilt, dass dem Dienststellenausschuss wegen des Fehlens ausdrücklicher Regelungen die Befugnisse zur inhaltlichen Vorbereitung und zur Nachbesprechung von Dienststellenversammlungen nicht zukommen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1994120196.X10

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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