A. Allgemeines 1. Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter (Magistratsrat i.R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Die letzten Jahre vor seiner Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Abs. 2 lit. a der (damals geltenden) Dienstordnung 1966, die mit Wirksamkeit vom 1. August 1989 erfolgte (vgl. das hg. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1990, 89/12/0143, mit dem seine Beschwerde gegen die von Amts wegen ... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: GO Personalvertretung Wr 1987 §1 Abs1;LPVG Wr 1985 §31;LPVG Wr 1985 §39 Abs8 Z1;
Rechtssatz: Es besteht kein subjektives Recht des Bediensteten auf Einberufung einer Sitzung des Hauptausschusses zum Zweck eines persönlichen Auftrittes zur Information über seinen Fall; ein solches lässt sich auch aus § 39 Abs 8 Z 1 Wr LPVG 1985 nicht ableiten. Euro... mehr lesen...
Der 1941 geborene Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter (Magistratsrat i.R.) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Bundeshauptstadt Wien. Die letzten Jahre vor seiner Versetzung in den Ruhestand gemäß § 52 Abs. 2 lit. a DO 1966, die mit Wirkung vom 1. August 1989 erfolgte (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17. Dezember 1990, Zl. 89/12/0143), war der Beschwerdeführer in der MA nn beschäftigt, die gemäß § 8 Abs. 2 Z. 1 des Wiener Personalver... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §2 Abs1;LPVG Wr 1985 §39 Abs5;LPVG Wr 1985 §39 Abs8;
Rechtssatz: Eine Verpflichtung zur "Intervention" ist dem Wr LPVG 1985 nicht zu entnehmen. Die Art und Weise der Vertretung der Interessen der Bediensteten durch die Personalvertretung liegt im Rahmen des Gesetzes im pflichtgemäß auszuübenden Ermessen der Organe der Personalvertretung. Dem einzelnen Bedien... mehr lesen...