Der Beschwerdeführer steht als Oberfeuerwehrmann in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadt Wien. Seine Dienststelle ist die MA 68 (Feuerwehr und Katastrophenschutz); als Personalvertreter der (in diesem Bereich) zweitstärksten Fraktion gehört er u.a. auch dem Dienststellenausschuß dieser Dienststelle (im folgenden DA) an. 1. Mit Schreiben vom 30. Dezember 1993 brachte der Beschwerdeführer bei der belangten Behörde eine umfangreiche Aufsichtsbeschwerde zur Prüfung... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §39 Abs2 Z3;
Rechtssatz: § 39 Abs 2 Z 3 Wr LPVG 1985 schließt nicht die Einschaltung der Personalvertretung im fortgeschrittenen VERSUCHSSTADIUM beabsichtigter Maßnahmen von grundlegender Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung aus, wenn diese bereits über erste Erprobungsschritte hinausgekommen sind und sich der konkrete Inhalt der endgültigen Lösung bereits a... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §39 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Bei den in § 39 Abs 2 Z 2 Wr LPVG 1985 genannten Maßnahmen muss es sich um solche handeln, die geeignet sind, sich nachhaltig auf den Arbeitsplatz und seinen Inhaber auszuwirken. Dies kann auch bei BLOßEN Anpassungen von Geräten an den letzten Stand der Technik nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Europ... mehr lesen...
Index: L20019 Personalvertretung Wien
Norm: LPVG Wr 1985 §39 Abs2 Z3;
Rechtssatz: Bei den Angelegenheiten nach § 39 Abs 2 Z 3 Wr LPVG 1985 muss es sich um die Durchführung von Betriebsvorschriften handeln, die in Ausführung der Dienstrechtsgesetze allgemeine für die Stellung des Beamten grundlegende Fragen betreffen. Dienstanweisungen, die bloß auf einen bestimmten eingeschränkten fachlichen Tätigkeitsbereich abst... mehr lesen...