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L20019 Personalvertretung WienNorm
LPVG Wr 1985 §39 Abs2 Z2;Rechtssatz
Bei den in § 39 Abs 2 Z 2 Wr LPVG 1985 genannten Maßnahmen muss es sich um solche handeln, die geeignet sind, sich nachhaltig auf den Arbeitsplatz und seinen Inhaber auszuwirken. Dies kann auch bei BLOßEN Anpassungen von Geräten an den letzten Stand der Technik nicht von vornherein ausgeschlossen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994120196.X05Im RIS seit
20.11.2000