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L20019 Personalvertretung WienNorm
LPVG Wr 1985 §39 Abs2 Z3;Rechtssatz
§ 39 Abs 2 Z 3 Wr LPVG 1985 schließt nicht die Einschaltung der Personalvertretung im fortgeschrittenen VERSUCHSSTADIUM beabsichtigter Maßnahmen von grundlegender Bedeutung im Sinne dieser Bestimmung aus, wenn diese bereits über erste Erprobungsschritte hinausgekommen sind und sich der konkrete Inhalt der endgültigen Lösung bereits abzeichnet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1994120196.X07Im RIS seit
20.11.2000