Entscheidungen zu § 11 PVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS Pvak 2017/10/16 B 8-PVAB/17

Norm: PVG §11 Schlagworte Keine Wahrnehmung von Aufgaben eines FA durch einen anderen FA
Rechtssatz: Eine verfassungskonforme Auslegung des geltenden PVG kann daher nur dazu führen, dass der FA X, der (auch) von den Bediensteten der Z gewählt wurde, diese – weil nur von diesen demokratisch legitimiert – auch auf der Ebene der neuen Dienstbehörde weiterhin zu vertreten hat. Geht es also um Angelegenheiten, die Bedienstete der Z betreffen, is... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 16.10.2017

RS Pvak 2017/10/16 B 8-PVAB/17

Norm: PVG §11 Schlagworte Keine Wahrnehmung von Aufgaben eines FA durch ein anderes PVO
Rechtssatz: Die PV im Bundesdienst stellt nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes Selbstverwaltung der öffentlich Bediensteten nach den Vorgaben des PVG dar. Zudem steht außer Zweifel, dass es sich bei den PVO um – durch Wahl der Bediensteten in ihrem Zuständigkeitsbereich – demokratisch legitimierte Kollegialorgane handelt. Die PVO sind als... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 16.10.2017

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