Norm
PVG §11Schlagworte
Keine Wahrnehmung von Aufgaben eines FA durch einen anderen FARechtssatz
Eine verfassungskonforme Auslegung des geltenden PVG kann daher nur dazu führen, dass der FA X, der (auch) von den Bediensteten der Z gewählt wurde, diese – weil nur von diesen demokratisch legitimiert – auch auf der Ebene der neuen Dienstbehörde weiterhin zu vertreten hat. Geht es also um Angelegenheiten, die Bedienstete der Z betreffen, ist der FA X auch auf der Ebene der neuen Dienstbehörde zuständiger FA.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2017:B.8.PVAB.17Zuletzt aktualisiert am
22.11.2017