Die Beschwerdeführerin beantragte mit der Eingabe vom 3. August 1998, die Getränkesteuerschuld für die Zeiträume 1995 bis 1997 sowie Jänner bis Juli 1998 mit Null festzusetzen und die von ihr in diesen Zeiträumen einbezahlte Getränkesteuer rückzuerstatten. In dieser Eingabe wies die Beschwerdeführerin ausdrücklich darauf hin, dass sie bestrebt sei, "Anlassfall" beim Verfassungsgerichtshof zu werden und daher keine Veranlassung für eine Aussetzung des Verfahrens bestehe. Mit Besch... mehr lesen...
Index: L34006 Abgabenordnung Steiermark32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §85 Abs3;BAO §87 Abs1;LAO Stmk 1963 §132 Abs2;LAO Stmk 1963 §62 Abs3;LAO Stmk 1963 §64 Abs1;
Rechtssatz: Telefonische Anbringen sind keine MÜNDLICHEN Anbringen; telefonische Anbringen sind nur zulässig, wenn sie ausdrücklich gesetzlich vorgesehen sind. Dies schließt nicht aus, telefonische Mitteilungen, di... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 13. Februar 1995 schrieb der Bürgermeister der Gemeinde Elsbethen dem Beschwerdeführer als Eigentümer einer Ferienwohnung eine Ortstaxe nach dem Ortstaxengesetz 1992, LGBl. für Salzburg Nr. 62, in der geltenden Fassung, für das Jahr 1994 in der Höhe von S 1.680,-- vor. Der Beschwerdeführer erhob Berufung. Mit Bescheid vom 17. November 1995 wies die Salzburger Landesregierung diese Berufung als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid wendet sich die v... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §273 Abs1 litb;BAO §278;BAO §289;BAO §85 Abs1;BAO §85 Abs3;BAO §87 Abs1;LAO Slbg 1963 §198 Abs1 litb;LAO Slbg 1963 §203;LAO Slbg 1963 §208;LAO Slbg 1963 §59 Abs1;LAO Slbg 1963 §59 Abs3;LAO Slbg 1963 §61 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Lag nach der Gesetzeslage kein Fall einer berechtigten mündl... mehr lesen...
Index: L34005 Abgabenordnung SalzburgL37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §87 Abs1 impl;GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;LAO Slbg 1963 §61 Abs1;
Rechtssatz: Wird der wesentliche Inhalt eines mündlichen Anbringens entgegen § 61 Abs 1 LAO Slbg nicht in einer Niederschrift festgehalten, so hat dies nicht etwa zur Folge, daß kein Anbringen vorliegt, so... mehr lesen...