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L34005 Abgabenordnung SalzburgNorm
BAO §87 Abs1 impl;Rechtssatz
Wird der wesentliche Inhalt eines mündlichen Anbringens entgegen § 61 Abs 1 LAO Slbg nicht in einer Niederschrift festgehalten, so hat dies nicht etwa zur Folge, daß kein Anbringen vorliegt, sondern nur, daß dessen wesentlicher Inhalt frei von der Beweiskraft der Niederschrift als öffentliche Urkunde nach den allgemeinen Grundsätzen des Beweisverfahrens von der Behörde zu ermitteln ist (hier: Slbg GetrStG)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986170002.X03Im RIS seit
18.09.1987