RS Vwgh 1987/9/18 86/17/0002

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Veröffentlicht am 18.09.1987
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Index

L34005 Abgabenordnung Salzburg
L37015 Getränkeabgabe Speiseeissteuer Salzburg
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §87 Abs1 impl;
GetränkesteuerG Slbg 1967 §4 Abs3;
LAO Slbg 1963 §61 Abs1;

Rechtssatz

Wird der wesentliche Inhalt eines mündlichen Anbringens entgegen § 61 Abs 1 LAO Slbg nicht in einer Niederschrift festgehalten, so hat dies nicht etwa zur Folge, daß kein Anbringen vorliegt, sondern nur, daß dessen wesentlicher Inhalt frei von der Beweiskraft der Niederschrift als öffentliche Urkunde nach den allgemeinen Grundsätzen des Beweisverfahrens von der Behörde zu ermitteln ist (hier: Slbg GetrStG)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986170002.X03

Im RIS seit

18.09.1987
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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