Norm: BAO §83BAO §119BAO §120FinStrG allg
Rechtssatz: Der Offenlegungs- und Wahrheits- pflicht unterliegen nicht nur die Abgabepflichtigen, sondern auch deren (gewillkürte) Vertreter (§ 83 BAO). Bei Verletzung der Anzeige- und Wahrheitspflicht durch die Einreichung von Erklärungen oder sonstigen Anbringen durch einen bevollmächtigten Vertreter kann dieser neben dem Abgabepflichtigen als Verantwortlicher im Sinn des § 119 BAO, damit auch als Ver... mehr lesen...
Norm: BAO §83BAO §212FinStrG §29
Rechtssatz: Die verkürzten Vorauszahlungen an Umsatzsteuer sind zum Zeitpunkt der Selbstanzeige bereits fällig und daher den Abgabenvorschriften entsprechend unter dem Gesichtspunkt der Strafbefreiung grundsätzlich gleichzeitig mit der Darlegung der Verfehlung zu entrichten. Ein bereits vor der bescheidmäßigen Festsetzung der Umsatzsteuer gestelltes Ansuchen um Zahlungserleichterungen ist daher beachtlich. Ein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1035BAO §83EStG 1972 §72EStG 1967 §76
Rechtssatz: Der Antrag auf Jahresausgleich kann vom Berechtigten selbst oder von einem (mit schriftlicher oder niederschriftlich aufgenommener mündlicher Vollmacht) ausgewiesenen Vertreter gestellt werden; eine Antragstellung ohne Bevollmächtigung - sohin als eine Art negotiorum gestor - ist ausgeschlossen. Entscheidungstexte 11 Os 208/72 ... mehr lesen...