IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Stöbich auf Grund des Vorlageantrages gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 06.10.2020 über die Beschwerde des Herrn AA, **** Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Y vom 30.06.2020, Zl ***, mit dem eine Freizeitwohnsitzabgabe nach dem Tiroler Freizeitwohnsitzabgabegesetz (TFWAG) vorgeschrieben wurde, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben und der bekämpf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 22.01.2021 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §6
Rechtssatz: Die Behörde muss, wenn sie bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses nicht alle Gesamtschuldner in Anspruch nehmen will, eine Ermessensentscheidung treffen (vgl VwGH 28.11.2011, 2008/13/0180; VwGH 23.05.2012, 2008/17/0115). Schlagworte Ge... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 22.01.2021 Index: 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §6
Rechtssatz: Wird bei einem Gesamtschuldverhältnis nur einer von mehreren Gesamtschuldnern von der Abgabenbehörde in Anspruch genommen, so ist eine diesbezüglich erfolgte Ermessensentscheidung von der Abgabenbehörde entsprechend zu begründen (vgl VwGH 24.10.2012, 2011/17/0245). Dabei ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Dr.in Gstir aus Anlass des Vorlageantrages gegen die Beschwerdevorentscheidung vom 09.11.2017 über die Beschwerde des AA, wohnhaft in Z, Adresse 1, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Gemeinde Z vom 11.08.2017, Zl *****, mit dem ein Erschließungsbeitrag nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 vorgeschrieben wurde, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegebe... mehr lesen...