Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §302 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1991, 16;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines (hier: Abgaben-)Bescheides, gegen den ein Rechtsmittel zulässig ist, tritt erst mit Ablauf der - wenn auch ungenützten - Rechtsmittelfrist ein (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0105, VwSlg 5915/F) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299;BAO §302 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Bescheides steht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise einer Bescheidbehebung gem § 299 Abs 2 BAO innerhalb der Jahresfrist des § 302 Abs 1 BAO nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140117.X02 Im RIS seit... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §302 Abs1; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1989, 269;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Stoll, BAO, Wien 1980, Seite 719 f und die dort zitierte hg Judikatur) ist, weil die BAO grundsätzlich gegen jeden erstinstanzlichen Bescheid - auch wenn mit ihm den Parteia... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §302 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Da die Bundesabgabenordnung grundsätzlich gegen jeden erstinstanzlichen Bescheid - auch wenn mit ihm den Parteianträgen vollinhaltich stattgegeben wird - ein Rechtsmittel einräumt, ist davon auszugehen, daß durch einen solchen Bescheid jedenfalls e... mehr lesen...
Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs2BAO §302 Abs1
Rechtssatz: Ein nach § 299 Abs 2 BAO ergangener Bescheid, der die Aufhebung eines erstinstanzlichen Einkommensteuerbescheides und eines erstinstanzlichen Umsatzsteuerbescheides ausspricht, ist kein unteilbares Ganzes, sondern nur der äußeren Form nach EIN Bescheid; sachlich handelt es sich um zwei selbständige Be... mehr lesen...