Entscheidungen zu § 302 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-35 von 35

RS Vwgh 1990/7/3 87/14/0042

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §302 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1991, 16;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines (hier: Abgaben-)Bescheides, gegen den ein Rechtsmittel zulässig ist, tritt erst mit Ablauf der - wenn auch ungenützten - Rechtsmittelfrist ein (Hinweis E 20.9.1984, 82/16/0105, VwSlg 5915/F) European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.1990

RS Vwgh 1989/6/27 89/14/0117

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299;BAO §302 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtskraft eines Bescheides steht in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise einer Bescheidbehebung gem § 299 Abs 2 BAO innerhalb der Jahresfrist des § 302 Abs 1 BAO nicht entgegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1989:1989140117.X02 Im RIS seit... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.06.1989

RS Vwgh 1989/2/8 88/13/0172

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §302 Abs1; Beachte Besprechung in: ÖStZB 1989, 269;
Rechtssatz: Nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung (Hinweis Stoll, BAO, Wien 1980, Seite 719 f und die dort zitierte hg Judikatur) ist, weil die BAO grundsätzlich gegen jeden erstinstanzlichen Bescheid - auch wenn mit ihm den Parteia... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.02.1989

RS Vwgh 1988/9/14 88/13/0045

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §243;BAO §299 Abs1;BAO §299 Abs2;BAO §302 Abs1;VwGG §26 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Da die Bundesabgabenordnung grundsätzlich gegen jeden erstinstanzlichen Bescheid - auch wenn mit ihm den Parteianträgen vollinhaltich stattgegeben wird - ein Rechtsmittel einräumt, ist davon auszugehen, daß durch einen solchen Bescheid jedenfalls e... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1988

RS Vwgh 1970/3/17 1855/68

Index: Abgabenverfahren32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §299 Abs2BAO §302 Abs1
Rechtssatz: Ein nach § 299 Abs 2 BAO ergangener Bescheid, der die Aufhebung eines erstinstanzlichen Einkommensteuerbescheides und eines erstinstanzlichen Umsatzsteuerbescheides ausspricht, ist kein unteilbares Ganzes, sondern nur der äußeren Form nach EIN Bescheid; sachlich handelt es sich um zwei selbständige Be... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.03.1970

Entscheidungen 31-35 von 35

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