Begründung: I. 1. Der (in der Fassung der Novelle BGBl. 151/1980 geltende) §301 der Bundesabgabenordnung-BAO, BGBl. 194/1961, sowie der darin bezogene (gleichfalls in der Fassung der erwähnten Novelle geltende) §299 BAO haben folgenden Wortlaut: §301: "Auf die Ausübung der gemäß den §§299 und 300 der Behörde zustehenden Rechte steht niemandem ein Anspruch zu." §299: "(1) In Ausübung des Aufsichtsrechtes kann ein Bescheid von der Oberbehörde aufgehoben werden, a) w... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art132B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragAVG §68 Abs7BAO §299BAO §301
Leitsatz: Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung der Regelung
der BAO über einen mangelnden Anspruch auf Aufhebung eines
Bescheides in Ausübung des Aufsichtsrechtes wegen Zumutbarkeit des
Verwaltungsrechtsweges; angefochtene
Norm: sowohl bei
verfahrensrechtlicher als auch bei m... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Beim VfGH ist das Verfahren über eine auf Art144 Abs1 B-VG gestützte Beschwerde anhängig, der folgender Sachverhalt zugrundeliegt: Die Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland (FLD), repräsentiert durch ein Einzelorgan, erkannte die Bf. mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 15. März 1985 des Finanzvergehens des Schmuggels gemäß §35 Abs1 FinStrG schuldig und verhängte über sie eine Geldstrafe und eine Ersa... mehr lesen...
Index: 32 Steuerrecht32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzAVG 1950 §68 Abs4FinStrG §170 Abs2BAO §299BAO §302 Abs1
Leitsatz: FinStrG; Wiederaufrollen rechtskräftig beendeter
Finanzstrafverfahren in Ausübung des Aufsichtsrechts - §170
Abs2 idF der Finanzstrafgesetznovelle 1975 gleichheitswidrig
Rechtssatz: Kein Eingehen auf die Frage, ob der materiellen Richtigkeit o... mehr lesen...