Der Mitbeteiligte ist Werbegraphiker. Er ermittelt den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. In der Verlust- und Gewinn-Rechnung für das Jahr 1992 machte er den Ausfall einer im Jahre 1988 entstandenen Forderung gegen seine Ehefrau Belinda K in Höhe von S 143.000,-- als Aufwand geltend. Nach einem entsprechenden Vorhalt legte der Mitbeteiligte ein an Belinda K gerichtetes Mahnschreiben vom 26. April 1993 vor, in dem festgestellt wurde, "daß unsere Rechnung Nr. 7/88 noch offen ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §260 Abs2;BAO §270 Abs3;BAO §283 Abs1;BAO §288 Abs1 litd;BAO §93 Abs3 lita;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Nach stRSp des VwGH muß die
Begründung: eines Bescheides erkennen lassen, welcher Sachverhalt der Entscheidung zugrundegelegt wurde, aus welchen Erwägungen die Behörde zur Einsicht gelangt ist, daß gerade dieser Sachverhalt ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt. Aus seiner ärztlichen Tätigkeit erzielte er sowohl Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als auch solche aus selbständiger Arbeit. Aufwendungen (Ausgaben) der Jahre 1986 und 1987 für Fachliteratur (1986: 9.109 S; 1987: 28.385 S) und Fortbildung (1986: 102.545 S; 1987: 96.262 S) berücksichtigte der Beschwerdeführer zur Gänze als Betriebsausgaben bei der Gewinnermittlung für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Bei Erlassung der Einkommensteuerbes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §1;BAO §260 Abs2;BAO §283 Abs1;BAO §93 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z2;VwRallg;
Rechtssatz: Werden Teile des Bescheidspruches nicht von der kollegialen Beschlußfassung des zuständigen Berufungssenates getragen, so ist der Bescheid mit Rechtswidrigkeit wegen Unzuständigkeit der ... mehr lesen...