Entscheidungen zu § 276 Abs. 2 BAO

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Beschluss 2006/2/27 B3644/05

Begründung: Der Antragsteller begehrt Verfahrenshilfe zur Erhebung einer Beschwerde gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Finanzamtes Lilienfeld - St. Pölten vom 19. Dezember 2005. Gemäß Art144 Abs1 B-VG kann Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehörde erst nach Erschöpfung des Instanzenzuges erhoben werden. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt: Gemäß §276 Abs2 Bundesabgabenordnung kann gegen eine Beruf... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 27.02.2006

RS Vfgh 2006/2/27 B3644/05

Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationB-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBAO §276 Abs2ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung eines Finanzamtes als aussichtslos; Zurückweisung der Beschwerde gegen den an die Ehefrau des Antrag... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 27.02.2006

TE Vfgh Erkenntnis 1982/9/24 B246/77, B247/77

Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer hat mit Kaufvertrag vom 21. Dezember 1972 von den Ehegatten J. und R. H. die Grundstücke 104 Wald (4.553 Quadratmeter) und 112/4 Wiese (4.059 Quadratmeter) der Liegenschaft EZ 55 KG Graz-Stadt-F. um den Kaufpreis von S 25,- je Quadratmeter erworben. Die Verkäufer räumten mit Punkt 7 des Kaufvertrages für sich und ihre Rechtsnachfolger dem Käufer und dessen Rechtsnachfolgern "ohne zeitliche Begrenzung und ohne weiteres Entgelt das Rec... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 24.09.1982

RS Vfgh 1982/9/24 B246/77, B247/77

Index: 32 Steuerrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2B-VG Art144 Abs2StGG Art5BAO §161BAO §166BAO §276 Abs2BAO §279 Abs2GrEStG 1955 §10 Abs1GrEStG 1955 §11VfGG §88
Rechtssatz: Grunderwerbsteuergesetz 1955; keine Bedenken gegen §10 Abs1 und §11; keine denkunmögliche und keine gleichheitswidrige Anwendung; kein Entzug des gesetzlichen Richters ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 24.09.1982

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