Entscheidungen zu § 265 Abs. 1 BAO

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2022/2/25 Ra 2020/13/0041

1        Zur Vorgeschichte des Revisionsfalls wird zunächst auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. November 2018, Ro 2016/13/0013 (im Folgenden: Vorerkenntnis), verwiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hob damit das im ersten Rechtsgang ergangene Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 15. Februar 2016, RV/7103143/2014, wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf. 2        Der Verwaltungsgerichtshof sprach im Vorerkenntnis aus, dass die Rechtsauffassung des Bundesfinanzgeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.2022

RS Vwgh 2022/2/25 Ra 2020/13/0041

Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §262 Abs1BAO §262 Abs2BAO §262 Abs3BAO §262 Abs4BAO §265 Abs1BAO §291 Abs1
Rechtssatz: Der Entscheidungspflicht des BFG unterliegt die von der Abgabenbehörde dem BFG vorgelegte Bescheidbeschwerde. Ist die Beschwerdevorentscheidung - von den in § 262 Abs. 2 bis 4 BAO normierten Ausnahmen abgesehen - noch nicht erlassen, besteht auch keine Entscheidungs... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.2022

TE Vwgh Beschluss 2018/1/18 Fr 2017/16/0020

1 Dem vorliegenden Fristsetzungsantrag vom 11. Dezember 2017 zufolge habe der Antragsteller gegen den Grunderwerbsteuerbescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27. April 2017 am 23. Mai d.J. Beschwerde eingebracht. Gemäß § 34 VwGVG sei das Verwaltungsgericht verpflichtet, über Anträge von Parteien und Beschwerden ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber sechs Monate nach deren Einlangen zu entscheiden. Ungeachtet dessen habe das Bundesfinanzgerich... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 18.01.2018

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